Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Microblading, Permanent Make-up und kosmetische Pigmentierungen

Dandelion Beauty und Online Marketing UG (haftungsbeschränkt)
Charlottenstraße 92
14467 Potsdam

Stand:12.12.2023

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Terminbuchungen, Beratungen, Behandlungen, Nachbehandlungen, Touch-up-Termine und sonstige Leistungen im Bereich Microblading, Permanent Make-up, kosmetische Pigmentierung, Pigmentkorrektur, Remover-Behandlungen und vergleichbare ästhetisch-kosmetische Leistungen der Dandelion Beauty und Online Marketing UG (haftungsbeschränkt), Charlottenstraße 92, 14467 Potsdam.

Die AGB gelten für alle Kundinnen und Kunden, die einen Termin online, telefonisch, mündlich, schriftlich, persönlich, über ein Buchungssystem oder auf sonstigem Wege vereinbaren oder wahrnehmen.

Mit der Buchung eines Termins erkennt die Kundin diese AGB als verbindliche Vertragsgrundlage an. Dies gilt unabhängig davon, ob die Buchung online, telefonisch, mündlich, schriftlich oder persönlich erfolgt.

Spätestens mit dem Erscheinen zum Termin, dem Ausfüllen von Kundeninformationen, Aufklärungsunterlagen, Einverständniserklärungen, Anamnesebögen oder sonstigen Behandlungsunterlagen bestätigt die Kundin erneut, dass sie die AGB akzeptiert.

Dandelion fragt vor dem Termin regelmäßig zusätzlich mündlich, ob die Kundin die AGB gelesen und verstanden hat. Diese erneute mündliche Abfrage dient ausschließlich der zusätzlichen Absicherung und Aufklärung. Die Wirksamkeit der bereits bei Terminbuchung erklärten Zustimmung bleibt davon unberührt.

2. Einbeziehung der AGB bei Onlinebuchung und Terminvereinbarung

Die AGB werden Bestandteil des Vertrages, sobald die Kundin einen Termin über das Online-Buchungssystem bucht und dabei auf die Geltung der AGB, Kundeninformationen, Aufklärungshinweise und Nachsorgehinweise hingewiesen wird.

Bei telefonischer, mündlicher, schriftlicher oder persönlicher Terminvereinbarung gelten diese AGB ebenfalls, sofern die Kundin vor Durchführung der Behandlung auf deren Geltung hingewiesen wurde oder die Möglichkeit hatte, diese einzusehen.

Die Kundin bestätigt mit der Buchung, dass sie die Möglichkeit hatte, die AGB vor Vertragsschluss zur Kenntnis zu nehmen.

Automatische Terminerinnerungen per E-Mail, SMS, Messenger, Telefon oder Buchungssystem sind ein zusätzlicher Service. Das Ausbleiben einer Erinnerung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Buchung, die Zahlungspflicht oder die Geltung dieser AGB.

Ab dem Zeitpunkt der Terminbuchung gelten diese AGB verbindlich.

3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung einer kosmetischen Behandlung nach fachlicher Einschätzung und auf Grundlage der individuellen Hautbeschaffenheit, Ausgangssituation, Wünsche der Kundin und technischen Möglichkeiten.

Bei Microblading und Permanent Make-up handelt es sich um kosmetische, handwerklich-künstlerische Leistungen am menschlichen Körper. Das Ergebnis kann nicht mathematisch exakt garantiert werden.

Die Kundin erkennt an, dass Hauttyp, Hautzustand, Stoffwechsel, Medikamente, Hormonlage, Immunsystem, Pflegeverhalten, UV-Einwirkung, Hauterneuerung, Narbengewebe, Vorerkrankungen und individuelle Heilungsprozesse erheblichen Einfluss auf Farbaufnahme, Farbentwicklung, Formwirkung, Haltbarkeit und Endergebnis haben können.

Eine absolute Symmetrie, identische Farbaufnahme auf beiden Seiten, garantierte Haltbarkeit, garantierte Farbstabilität oder ein bestimmter Heilungsverlauf werden nicht geschuldet.

Dandelion schuldet eine fachgerechte Durchführung der gebuchten kosmetischen Leistung, jedoch keine subjektive Zufriedenheitsgarantie und kein garantiertes Wunschbild.

4. Aufklärung, Anamnese und Gesundheitsangaben

Die Kundin ist verpflichtet, vor der Behandlung alle für die Behandlung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Die Angaben können nach Wahl der Kundin online, schriftlich vor Ort oder mündlich im persönlichen Gespräch unter vier Augen erfolgen.

Dandelion behandelt sämtliche Gesundheitsangaben, persönlichen Angaben und vertraulichen Informationen der Kundin mit Verschwiegenheit. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit keine gesetzliche Verpflichtung, ausdrückliche Einwilligung oder rechtliche Notwendigkeit besteht.


Relevante Angaben sind insbesondere:

  • Erkrankungen, Hauterkrankungen, Allergien und Unverträglichkeiten
  • Stoffwechselstörungen, hormonelle Besonderheiten und Autoimmunerkrankungen
  • regelmäßige oder aktuelle Medikamenteneinnahme
  • blutverdünnende Medikamente oder Nahrungsergänzungen
  • Schwangerschaft, Stillzeit oder Kinderwunschbehandlungen
  • frühere Pigmentierungen, Microblading, Laserbehandlungen oder Remover-Behandlungen
  • bekannte Wundheilungsstörungen oder Narbenbildung
  • aktuelle Entzündungen, Infektionen oder Hautreizungen
  • kosmetische oder medizinische Behandlungen im betroffenen Bereich
  • sonstige Umstände, die Einfluss auf Haut, Heilung, Pigmentaufnahme oder Behandlungsergebnis haben können

Unvollständige, verspätete oder unrichtige Angaben können das Behandlungsergebnis beeinflussen und schließen Ansprüche der Kundin aus, soweit das Ergebnis hierdurch verursacht oder mitverursacht wurde.

Die Kundin ist verpflichtet, Rückfragen vor der Behandlung zu stellen, wenn sie Aufklärungsinhalte, Risiken, Nachsorgehinweise, Pflegehinweise oder den Ablauf nicht verstanden hat.


5. Behandlungsrisiken und individuelle Ergebnisentwicklung

Die Kundin wird darüber informiert, dass nach Microblading, Permanent Make-up und vergleichbaren Pigmentierungen insbesondere folgende Reaktionen oder Entwicklungen auftreten können:

  • Rötung
  • Schwellung
  • Spannungsgefühl
  • Krustenbildung
  • Farbverlust während der Heilungsphase
  • ungleichmäßige Pigmentaufnahme
  • Abstoßung oder teilweiser Verlust von Pigmenten
  • Farbveränderungen durch Hauttyp, Stoffwechsel, Medikamente oder UV-Einwirkung
  • vorübergehend dunklere oder härtere Farbwirkung unmittelbar nach der Behandlung
  • spätere Aufhellung während der Heilung
  • Notwendigkeit einer Nachbehandlung
  • Narbenbildung oder Hautirritationen in seltenen Fällen
  • abweichende Haltbarkeit je nach Haut, Stoffwechsel, Pflegeverhalten und Lebensstil

Die Kundin erkennt an, dass das endgültige Ergebnis nicht unmittelbar nach der Erstbehandlung beurteilt werden kann. Maßgeblich ist die abgeheilte Pigmentierung nach fachgerecht durchgeführter Nachbehandlung und abgeschlossener Heilungsphase.

6. Zahlung und Vergütung

  1. Die Vergütung ist für die gebuchte und durchgeführte Behandlung geschuldet.
  2. Die Zahlung erfolgt spätestens unmittelbar nach Durchführung der Behandlung, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  3. Die Kundin zahlt für die fachgerechte Durchführung der kosmetischen Leistung, nicht für eine subjektive Zufriedenheitsgarantie, ein garantiertes Wunschbild oder eine nachträgliche geschmackliche Bewertung.

Anzahlungen, Reservierungsgebühren oder Vorauszahlungen dienen der verbindlichen Terminreservierung. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung oder gesonderten Vereinbarung.

Eine nachträgliche Unzufriedenheit, ein veränderter Geschmack, eine subjektiv andere Erwartung oder eine abweichende Meinung Dritter hebt die Zahlungspflicht nicht auf.

7. Nachbehandlung und zwingender Heilungsabstand

Bei Microblading und Permanent Make-up ist regelmäßig eine Nachbehandlung erforderlich, um das Ergebnis zu vervollständigen, Pigmentverluste auszugleichen und die Pigmentierung fachgerecht zu beurteilen.

Die Nachbehandlung hat grundsätzlich nach etwa sechs Wochen zu erfolgen. Dieser Abstand ist zwingend erforderlich, damit die Haut vollständig abheilen kann und eine fachgerechte Beurteilung sowie Nacharbeit möglich ist.

Die Kundin ist verpflichtet, den empfohlenen Nachbehandlungszeitraum einzuhalten.

Wird die Nachbehandlung nicht, verspätet oder bei einer anderen Anbieterin durchgeführt, kann das Endergebnis beeinflusst werden. Ansprüche wegen unvollständiger, ungleichmäßiger oder nicht wunschgemäßer Pigmentierung sind ausgeschlossen, soweit sie auf die nicht rechtzeitige oder nicht bei Dandelion durchgeführte Nachbehandlung zurückzuführen sind.

Die Kundin erkennt an, dass das Endergebnis grundsätzlich erst nach der Nachbehandlung und vollständigen Abheilung beurteilt werden kann.


8. Beanstandungen während und nach der Nachbehandlung

Wünsche, Beanstandungen oder Änderungswünsche sind spätestens im Nachbehandlungstermin klar, vollständig und konkret mitzuteilen.

Die Kundin ist verpflichtet, während des Nachbehandlungstermins alle Punkte anzusprechen, die aus ihrer Sicht nicht dem gewünschten Ergebnis entsprechen.

Nach der fachgerecht durchgeführten Nachbehandlung gilt die Leistung grundsätzlich als abgenommen, sofern keine konkreten Beanstandungen im Termin geäußert und dokumentiert werden.

Eine spätere erneute Anpassung, Korrektur oder kulanzweise Nacharbeit kann von Dandelion freiwillig angeboten werden. Ein Anspruch auf weitere kostenlose Korrekturen, erneute Behandlungen,

Entfernung, Remover-Behandlung, Laserbehandlung oder externe Kostenübernahme besteht dadurch nicht.

Kulanzleistungen erfolgen freiwillig, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Anerkennung eines Mangels.


9. Nachsorgepflichten der Kundin

Die Kundin ist verpflichtet, sämtliche mündlich, schriftlich oder elektronisch übermittelten Nachsorgehinweise vollständig einzuhalten.

Insbesondere hat die Kundin alles zu unterlassen, was den Heilungsverlauf oder die Pigmentaufnahme negativ beeinflussen kann. Dazu gehören insbesondere:

  • Kratzen, Reiben oder Entfernen von Krusten
  • ungeeignete Pflegeprodukte
  • Make-up im behandelten Bereich während der Heilphase
  • Sauna, Solarium, starke UV-Belastung oder Schwimmen während der Heilphase
  • übermäßiges Schwitzen in der unmittelbaren Heilphase
  • kosmetische oder medizinische Fremdbehandlungen im behandelten Bereich ohne vorherige Rücksprache
  • eigenmächtige Verwendung von Säuren, Peelings, Retinol, Bleichmitteln oder aggressiven Wirkstoffen
  • nicht abgestimmte Laser-, Remover- oder Korrekturmaßnahmen
  • sonstige Handlungen, die die Haut reizen oder den Heilungsverlauf beeinflussen können


Da Dandelion nicht kontrollieren kann, ob und in welchem Umfang die Kundin die Nachsorgehinweise einhält, trägt die Kundin die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nachsorge.

Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit eine Verschlechterung, Farbveränderung, ungleichmäßige Abheilung, Pigmentverlust oder sonstige Veränderung auf unzureichende Nachsorge, Eigenbehandlung, Fremdbehandlung, Medikamente, Hautverhalten, Stoffwechsel, UV-Einwirkung oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Dandelion zurückzuführen ist.


10. Fremdbehandlungen und Veränderungen durch Dritte

Lässt die Kundin die behandelte Stelle nach Durchführung der Behandlung durch Dandelion von Dritten verändern, korrigieren, entfernen, lasern, aufhellen, überschminken, überpigmentieren oder anderweitig behandeln, bevor Dandelion die Möglichkeit zur Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erhalten hat, sind Ansprüche gegen Dandelion ausgeschlossen, soweit die ursprüngliche Leistung dadurch nicht mehr zuverlässig beurteilt werden kann.


Dies gilt insbesondere bei:

  • Remover-Behandlungen
  • Laserbehandlungen
  • erneuter Pigmentierung durch Dritte
  • Aufhellungsbehandlungen
  • medizinisch-kosmetischen Eingriffen
  • aggressiven Peelings oder Wirkstoffbehandlungen
  • sonstigen Veränderungen im behandelten Bereich

Externe Behandlungen, Gutachten, Korrekturen, Entfernungskosten, Fahrtkosten, Verdienstausfall oder sonstige Aufwendungen werden nur übernommen, wenn Dandelion dem vorab ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder hierzu rechtskräftig verpflichtet wurde.

Eine Kundin ist nicht berechtigt, ohne vorherige Prüfung durch Dandelion externe Maßnahmen durchführen zu lassen und anschließend eine Kostenerstattung zu verlangen.


11. Reklamationsverfahren

Beanstandungen sind Dandelion unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen nach dem Nachbehandlungstermin, postalisch mitzuteilen.

Elektronische Reklamationen per E-Mail, Kontaktformular, SMS, WhatsApp, Messenger, Social Media, Bewertungsportal oder sonstige digitale Kommunikationswege gelten nicht als formgerechte Reklamation im Sinne dieses Reklamationsverfahrens.

Die Reklamation muss ausschließlich postalisch und mit eigenhändiger Originalunterschrift der Kundin an folgende Adresse gesendet werden:

Dandelion Beauty und Online Marketing UG (haftungsbeschränkt)
Charlottenstraße 92
14467 Potsdam

Maßgeblich ist der Zugang des Schreibens bei Dandelion.

Das Schreiben muss das beanstandete Problem konkret, nachvollziehbar und vollständig beschreiben. Allgemeine Unzufriedenheit, subjektive Geschmacksabweichungen, nicht konkretisierte Vorwürfe oder pauschale Aussagen reichen für eine fachliche Prüfung nicht aus.

Dem Schreiben sind aussagekräftige, hochauflösende Fotos bei neutralem Tageslicht beizufügen. Die Fotos müssen frontal, ungeschminkt, unbearbeitet, ohne Filter und mit vollständig sichtbarem Behandlungsbereich aufgenommen sein.

Dandelion ist berechtigt, innerhalb von vier Wochen nach Zugang der vollständigen postalischen Beanstandung zu antworten.

Zwingende gesetzliche Rechte der Kundin bleiben unberührt.


12. Prüfungstermin bei Beanstandung

Dandelion ist berechtigt, die Kundin zu einem persönlichen Prüfungstermin einzuladen.

Bis zu diesem Prüfungstermin darf die beanstandete Leistung nicht durch Dritte verändert, behandelt, korrigiert, entfernt, gelasert oder überarbeitet worden sein. Andernfalls kann eine sachgerechte Prüfung unmöglich werden.

Die Kundin hat zum Prüfungstermin vollständig ungeschminkt zu erscheinen. Der behandelte Bereich muss frei von Make-up, Abdeckprodukten, Tönungen, kosmetischen Manipulationen oder sonstigen Veränderungen sein.

Dandelion prüft den Zustand, dokumentiert den Befund und gibt eine fachliche Einschätzung ab.

Soweit Dandelion eine Korrektur für fachlich sinnvoll, möglich und notwendig hält, kann eine Nachbesserung angeboten werden.

Erscheint die Kundin nicht zum vereinbarten Prüfungstermin oder erscheint sie geschminkt, manipuliert oder mit bereits veränderter Behandlungsstelle, kann dies die Prüfung unmöglich machen und etwaige Ansprüche ausschließen, soweit gesetzlich zulässig.


13. Nachbesserung durch Dandelion

Sofern ein objektiv feststellbarer und von Dandelion zu vertretender Mangel vorliegt, ist Dandelion zunächst zur eigenen Nachbesserung berechtigt.

Die Kundin ist verpflichtet, Dandelion eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Nachbesserung einzuräumen, bevor externe Kosten verursacht oder geltend gemacht werden.

Lehnt die Kundin eine zumutbare Prüfung oder Nachbesserung durch Dandelion ab, können Erstattungs-, Minderungs-, Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche ausgeschlossen sein, soweit gesetzlich zulässig.

Die Art und Weise einer möglichen Nachbesserung richtet sich nach der fachlichen Einschätzung von Dandelion.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Methode, eine bestimmte Mitarbeiterin, eine externe Behandlung, eine Laserbehandlung, eine Remover-Behandlung oder eine Behandlung durch Dritte besteht nicht.

14. Externe Einschätzungen, Gutachten und Gutschriften

Subjektive Einschätzungen Dritter, mündliche Aussagen, private Meinungen, Bewertungen durch nicht benannte Personen oder nicht nachvollziehbare Kurzbestätigungen ersetzen keine fachliche Prüfung durch Dandelion.

Sofern die Kundin externe fachliche Stellungnahmen vorlegt, müssen diese mindestens enthalten:

  • vollständiger Name und Anschrift der Praxis, des Studios oder der begutachtenden Stelle
  • Qualifikation der ausstellenden Person
  • Datum der Untersuchung
  • konkrete Befundbeschreibung
  • nachvollziehbare fachliche Begründung
  • eindeutige Aussage, worin ein angeblicher Behandlungsfehler liegen soll
  • Fotodokumentation des Zustands zum Zeitpunkt der Begutachtung
  • Erklärung, ob bereits Fremdbehandlungen vorgenommen wurden

Dandelion behält sich vor, externe Stellungnahmen fachlich und rechtlich prüfen zu lassen.

Kommt Dandelion nach eigener Prüfung zu dem Ergebnis, dass keine Korrektur erforderlich, kein Mangel feststellbar oder keine Nachbesserung angezeigt ist, kann die Kundin zwei unabhängige Gutachten vorlegen.

Diese Gutachten müssen von zertifizierten Permanent-Make-up-Gutachtern stammen, die mindestens in einem staatlich anerkannten Gutachterverein, Berufsverband oder einer vergleichbaren anerkannten fachlichen Institution registriert sind.

Die beiden Gutachten müssen von voneinander unabhängigen Gutachtern erstellt werden. Zur Sicherung der Unabhängigkeit müssen die Gutachter aus zwei unterschiedlichen Städten stammen und dürfen nicht derselben Praxis, demselben Studio, demselben Unternehmen oder derselben wirtschaftlichen Einheit angehören.

Die Gutachten müssen Dandelion innerhalb von acht Werktagen nach Zugang der schriftlichen Einschätzung von Dandelion vollständig postalisch vorliegen.

Erst nach Vorlage dieser vollständigen Gutachten besteht die Möglichkeit einer erneuten Prüfung durch Dandelion.

Auch die Vorlage von Gutachten begründet für sich allein keinen Anspruch auf Auszahlung, Kostenübernahme, Erstattung externer Behandlungen oder Schadensersatz.

Eine mögliche freiwillige Lösung erfolgt ausschließlich in Form einer Gutschrift oder eines Gutscheins, der ausschließlich bei Dandelion eingelöst werden kann.

Eine Barauszahlung, Rücküberweisung, Übernahme externer Behandlungskosten, Übernahme von Fahrtkosten, Verdienstausfall, Gutachterkosten, Anwaltskosten, Laserbehandlungen, Remover-Behandlungen oder sonstigen Drittleistungen erfolgt nicht, soweit Dandelion hierzu nicht gesetzlich verpflichtet ist oder dies nicht ausdrücklich schriftlich gesondert vereinbart wurde.

Gutschriften und Gutscheine erfolgen ausschließlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Anerkennung eines Mangels.

15. Grenzen der Haftung

Dandelion haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

Für sonstige Schäden haftet Dandelion nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Keine Haftung besteht für Ergebnisse, Entwicklungen oder Veränderungen, die auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von Dandelion liegen, insbesondere:

  • individuelle Hautreaktion
  • Stoffwechsel, Medikamente oder hormonelle Einflüsse
  • nicht offengelegte Erkrankungen oder Behandlungen
  • nicht eingehaltene Pflege- oder Nachsorgehinweise
  • verspätete oder unterlassene Nachbehandlung
  • Fremdbehandlungen
  • UV-Einwirkung, Solarium, Sauna, Schwimmen oder intensive Belastung während der Heilphase
  • eigenmächtige Korrekturversuche
  • natürliche Asymmetrien des Gesichts
  • subjektive Geschmacksveränderungen nach der Behandlung
  • nachträgliche Bewertungen oder Meinungen Dritter
  • Veränderungen durch Alterung, Hauterneuerung oder Lebensstil

Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.

16. Keine Erfolgsgarantie und keine subjektive Zufriedenheitsgarantie

Dandelion schuldet eine fachgerechte Durchführung der gebuchten kosmetischen Leistung nach bestem Wissen und fachlicher Sorgfalt.

Nicht geschuldet ist ein bestimmtes subjektives Wunschbild, eine absolute Gleichmäßigkeit, eine absolute Symmetrie, eine bestimmte Farbentwicklung, eine bestimmte Haltbarkeit oder eine vollständige Übereinstimmung mit Referenzbildern, Vorlagen, Social-Media-Bildern oder Erwartungen der Kundin.

Die Kundin erkennt an, dass ästhetische Behandlungen immer einer individuellen Wahrnehmung unterliegen und nicht jeder subjektive Wunsch objektiv als Mangel zu bewerten ist.

Geschmackliche Veränderungen, spätere Meinungsänderungen, Kommentare Dritter oder nachträgliche Unzufriedenheit begründen allein keinen Mangel.


17. Dokumentation und Behandlungsfotos

Dandelion ist berechtigt, den Behandlungsverlauf zu dokumentieren.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Anamnesebögen
  • Kundeninformationen
  • Aufklärungsbögen
  • Einverständniserklärungen
  • Behandlungsnotizen
  • Skizzen und Vorzeichnungen
  • Vorher-Nachher-Fotos
  • Fotos während der Behandlung
  • Fotos während der Heilungs- oder Nachbehandlungsphase

Die Dokumentation dient der Qualitätssicherung, Nachvollziehbarkeit, fachlichen Prüfung und Beweissicherung.

Eine Veröffentlichung von Fotos zu Werbe-, Social-Media- oder Marketingzwecken erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung der Kundin.


18. Termine, Erinnerungen und Eigenverantwortung

Die Kundin ist selbst dafür verantwortlich, gebuchte Termine wahrzunehmen und insbesondere empfohlene Nachbehandlungstermine rechtzeitig zu buchen und einzuhalten.

Automatische Terminerinnerungen sind ein freiwilliger Zusatzservice.

Das Ausbleiben einer Erinnerung entbindet die Kundin nicht von ihrer Pflicht, vereinbarte Termine einzuhalten.

Die Kundin ist verpflichtet, rechtzeitig zu prüfen, wann ihre Nachbehandlung erforderlich ist, und die dafür notwendigen Termine rechtzeitig zu vereinbaren.


19. Kommunikation und offizielle Zustellwege

Für allgemeine Terminabsprachen, Rückfragen und organisatorische Kommunikation können digitale Kommunikationswege genutzt werden, soweit Dandelion diese anbietet.

Für formelle Reklamationen, Beanstandungen, Forderungen, Fristsetzungen oder rechtlich erhebliche Erklärungen gilt ausschließlich der postalische Weg an die Firmenadresse, soweit gesetzlich zulässig.

Digitale Nachrichten über E-Mail, WhatsApp, SMS, Instagram, Facebook, Google, Bewertungsportale oder sonstige Plattformen ersetzen keine formgerechte postalische Reklamation nach diesen AGB.

20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.